Gastkarten
Gastkarten für unseren Grimmelbachstausee
Interessierte Angler sind herzlich eingeladen, mal einen schönen Angeltag am Grimmelbachstausee zu verbringen.
Entsprechende Erlaubnisscheine gibt es hier (Fischereischein vorrausgesetzt):
Tankstelle 36452 Kaltennordheim, Eisenacher Str. 17, Tel. 036966/80082
Tankstelle 98634 Kaltensundheim, Mittelsdorfer Str. 23, Tel 036946/20636
EP:ROMMEL, 36452Kaltennordheim, August-Bebel-Str. 7, Tel.036966/81600
Fangbeschränkungen
Höchstens fünf Edelfische pro Tag, davon höchstens 3 von einer Art, jedoch nur maximal 2 Karpfen, 1 Hecht oder Zander.
Edelfische sind:
Aal – Mindestmaß: 45cm – Schonzeit: keine
Forelle – Mindestmaß: 28cm – Schonzeit: 01.10. – 01.05.
Graskarpfen – Mindestmaß: 45cm – Schonzeit: 15.03. – 31.05.
Hecht – Mindestmaß: 50cm – Schonzeit: 15.01. – 30.04.
Karpfen – Mindestmaß: 35cm – Schonzeit: 15.03. – 31.05.
Schleie – Mindestmaß: 25cm – Schonzeit: 13.03. – 31.05.
Zander – Mindestmaß: 50cm – Schonzeit: 15.03. – 31.05.
Der Erlaubnisschein gilt nur für einen Tag und auch nur für den Grimmelbachstausee
Die Ausübung der Fischerei geschieht auf eigenes Risiko
Die Angelzeit ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang festgelegt
Die festgelegten Schonzeiten sind zu beachten
Das Angeln vom Boot aus, sowie das Entfernen von seinen ausgelegten Angelgeräten ist verboten
Das Verkaufen oder Vertauschen von Beutefischen ist nicht gestattet
Es darf je Angel nur mit einem Haken gefischt werden. Die Benutzung von Zwillingen bzw. Drillingen zum Friedfischfang ist verboten, insbesondere ist das Fischen mit dem Senk- oder Hebenetz für Gastangler verboten
Alle gefangenen Fische sind in einem textilen Setzkescher deutlich sichtbar an der Angelstelle aufzubewahren. Untermaßige Fische sind unbeschadet ihres Zustandes in das Wasser zurückzusetzen
Das Parken von Autos, Motorrädern etc. am Uferrand ist verboten, ebenso das Campen sowie Anlegen von Feuerstellen
Auf Verlangen sind Fischerei- und Erlaubnisschein und der jeweilige Fang den Fischereiberechtigten, den Fischerei- und Polizeibeamten sowie den mit Ausweis versehenen Fischereiaufsehern zur Kontrolle vorzuzeigen. Kontrollberechtigt sind darüber hinaus alle Mitglieder des Angelvereins „Rhönforelle“ Kaltensundheim e.V.
Der Gastfischer ist verpflichtet, die Fangliste auf dem Erlaubnisschein auszufüllen, abzutrennen und bei der Gastkartenausgabestelle wieder abzuliefern
Blinkern und Angeln mit Köderfisch ist während der Hecht-Schonzeit verboten
Als Köderfische dürfen keine Edelfische Verwendung finden. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie gefangen werden. Unverbrauchte Köderfische sind nach Beendigung des Angelns zurückzusetzen
Zuwiderhandlungen gegen diese Bedingungen und Bestimmungen, sowie gegen das Thüringer Fischereigesetz machen den Erlaubnisschein ungültig, führen zum sofortigen Entzug desselben, ziehen außerdem strafrechtliche Verfolgung nach sich und haben den Entzug aller benutzten Fanggeräte und gefangenen Fische zur Folge. Den Anordnungen der Aufsichtsperson ist daher unbedingt Folge zu leisten.
Achten Sie bitte auf Sauberkeit an Ihrem Angelplatz und verlassen Sie ihn so, wie Sie ihn selbst anzutreffen wünschen!