Gastkarten

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Gastkarten für unseren Grimmelbachstausee

Interessierte Angler sind herzlich eingeladen, mal einen schönen Angeltag am Grimmelbachstausee zu verbringen.

Entsprechende Erlaubnisscheine gibt es hier (Fischereischein vorrausgesetzt):

  • Tankstelle 36452 Kaltennordheim, Eisenacher Str. 17, Tel. 036966/80082

  • Tankstelle 98634 Kaltensundheim, Mittelsdorfer Str. 23, Tel 036946/20636

  • EP:ROMMEL, 36452Kaltennordheim, August-Bebel-Str. 7, Tel.036966/81600

Kosten pro Erlaubnisschein: 13,00 Euro

Fangbeschränkungen

Höchstens fünf Edelfische pro Tag, davon höchstens 3 von einer Art, jedoch nur maximal 2 Karpfen, 1 Hecht oder Zander.

Edelfische sind:

  • Aal – Mindestmaß: 45cm – Schonzeit: keine

  • Forelle – Mindestmaß: 28cm – Schonzeit: 01.10. – 01.05.

  • Graskarpfen – Mindestmaß: 45cm – Schonzeit: 15.03. – 31.05.

  • Hecht – Mindestmaß: 50cm – Schonzeit: 15.01. – 30.04.

  • Karpfen – Mindestmaß: 35cm – Schonzeit: 15.03. – 31.05.

  • Schleie – Mindestmaß: 25cm – Schonzeit: 13.03. – 31.05.

  • Zander – Mindestmaß: 50cm – Schonzeit: 15.03. – 31.05.

Folgende Bedingungen sind zu beachten

  • Der Erlaubnisschein gilt nur für einen Tag und auch nur für den Grimmelbachstausee

  • Die Ausübung der Fischerei geschieht auf eigenes Risiko

  • Die Angelzeit ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang festgelegt

  • Die festgelegten Schonzeiten sind zu beachten

  • Das Angeln vom Boot aus, sowie das Entfernen von seinen ausgelegten Angelgeräten ist verboten

  • Das Verkaufen oder Vertauschen von Beutefischen ist nicht gestattet

  • Es darf je Angel nur mit einem Haken gefischt werden. Die Benutzung von Zwillingen bzw. Drillingen zum Friedfischfang ist verboten, insbesondere ist das Fischen mit dem Senk- oder Hebenetz für Gastangler verboten

  • Alle gefangenen Fische sind in einem textilen Setzkescher deutlich sichtbar an der Angelstelle aufzubewahren. Untermaßige Fische sind unbeschadet ihres Zustandes in das Wasser zurückzusetzen

  • Das Parken von Autos, Motorrädern etc. am Uferrand ist verboten, ebenso das Campen sowie Anlegen von Feuerstellen

  • Auf Verlangen sind Fischerei- und Erlaubnisschein und der jeweilige Fang den Fischereiberechtigten, den Fischerei- und Polizeibeamten sowie den mit Ausweis versehenen Fischereiaufsehern zur Kontrolle vorzuzeigen. Kontrollberechtigt sind darüber hinaus alle Mitglieder des Angelvereins „Rhönforelle“ Kaltensundheim e.V.

  • Der Gastfischer ist verpflichtet, die Fangliste auf dem Erlaubnisschein auszufüllen, abzutrennen und bei der Gastkartenausgabestelle wieder abzuliefern

  • Blinkern und Angeln mit Köderfisch ist während der Hecht-Schonzeit verboten

  • Als Köderfische dürfen keine Edelfische Verwendung finden. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie gefangen werden. Unverbrauchte Köderfische sind nach Beendigung des Angelns zurückzusetzen

Zuwiderhandlungen gegen diese Bedingungen und Bestimmungen, sowie gegen das Thüringer Fischereigesetz machen den Erlaubnisschein ungültig, führen zum sofortigen Entzug desselben, ziehen außerdem strafrechtliche Verfolgung nach sich und haben den Entzug aller benutzten Fanggeräte und gefangenen Fische zur Folge. Den Anordnungen der Aufsichtsperson ist daher unbedingt Folge zu leisten.

Achten Sie bitte auf Sauberkeit an Ihrem Angelplatz und verlassen Sie ihn so, wie Sie ihn selbst anzutreffen wünschen!

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